Allgemeiner Studierendenausschuss der Technischen Hochschule Bingen
Nutzungsvertrag AStA Ford Transit
Stand: 05. Januar 2024
Zwischen der Nutzerin / dem Nutzer im Folgenden als „Nutzer:in“, „Sie“ oder „Ihnen“ bezeichnet und dem AStA der Technischen Hochschule Bingen im Folgenden als „AStA“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet.
Präambel
Der Ford Transit des AStA der TH Bingen wurde zur Stärkung der Mobilität der Studierendenschaft beschafft und steht der Gemeinschaft von Nutzer:innen gleichsam zur Verfügung. Die Einnahmen aus dem Carsharing dienen grundsätzlich der Minderung der laufenden Kosten und nicht der Gewinnerzielung.
Gemeinsam mit den anderen Nutzer:innen sorgen Sie auch für den Erhalt und die Nutzbarkeit des Fahrzeugs.
Die Teilnahme am Carsharing erfolgt auf der Basis von Fairness, gegenseitiger Rücksichtnahme und einem sorgfältigen Umgang mit dem Fahrzeug. Sie erklären sich bereit, sich in der Nutzung des Angebots bzw. des Fahrzeugs entsprechend dieses Verständnisses zu verhalten und insbesondere die Anzahl der Stornierungen oder sehr kurzfristiger Buchungsänderungen gering zu halten.
In diesem Nutzungsvertrag vereinbaren Sie mit uns die Bedingungen für die Kurzzeitmiete des Mietgegenstandes. Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für UrStromMobil.
Dies vorangestellt, schließen Sie und wir folgende Vereinbarung:
§1 Mietgegenstand
(1) Gegenstand des Mietvertrages wird im folgenden Fahrzeug genannt:
Amtliches Kennzeichen: BIN BI 6
Fahrzeugart/Fahrzeughersteller: Ford Transit
Fahrzeugidentifizierungsnummer: WFOFXXTTGFHR88990
(2) Der Grundzustand des Fahrzeuges beinhaltet ein Trenngitter und keine Sitzbänke im Laderaum.
(3) Das Fahrzeug wird mit Warndreieck, Sicherheitsweste und Verbandskasten übergeben, da diese für den Fahrzeugbetrieb gemäß Straßenverkehrsordnung unabdingbar erforderlich sind. Zusätzlich wird jeweils eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheines im Auto hinterlegt sowie eine Bedienungsanleitung (Handbuch des Herstellers) und ein Informationsblatt mit Hinweisen zum Umgang mit einem Transporter.
§2 Vertragslaufzeit
(1) Dieser Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Nutzungsvertrag beginnt mit dem Tag, an dem Ihre Registrierungsdaten von der UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft Mainz eG – im Folgenden als „UrStrom eG“ bezeichnet – erfolgreich geprüft wurden. Er kann sowohl von Ihnen als auch von uns zum Monatsende des Folgemonats unter Einhaltung der für den Tarif gültigen Kündigungsfrist schriftlich oder online auf www.urstrom-mobil.de gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Nutzungsvertrages bleibt unberührt und ist unter §6 geregelt.
§3 Pflichten und Aufgaben des AStA
(1) Bereitstellung des Fahrzeuges in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicherem Zustand für das Carsharing, sofern diesen Zustand beeinträchtigende Schäden gemeldet wurden. Der AStA übernimmt keine Verantwortung für eine Bereitstellung mit nichtgemeldeten und folglich uns unbekannten Schäden.
(2) Der AStA bemüht sich um eine Übergabe des Fahrzeuges mit einem sauberen Fahrzeuginnenraum.
(3) Es bestehen für das o.g. Fahrzeug eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
(4) Der AStA stellt für den Nutzungszeitraum eine DKV-Tankkarte zur Verfügung, mit welcher nur an ausgewiesenen DKV-Tankstellen getankt werden kann
§4 Pflichten als Nutzer:in, Nutzung des Fahrzeugs
(1) Das Führen eines Autos ist Ihnen nur gestattet, solange Sie im Besitz einer gültigen EUFahrerlaubnis sind. Sie versichern, dass Ihre Fahrererlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht. Das Vermieten oder Verleihen des Fahrzeugs an Dritte ist untersagt. Das Fahrzeug darf nur vom Nutzenden selbst genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AStA erlaubt.
(2) Sie verpflichten sich, im Schadensfall bei Regulierung eines Vollkaskoschadens, eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ zu leisten. Die Schadensfälle sind den zum Mietzeitpunkt geltenden Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs zu entnehmen. Sie verpflichten sich, die während Ihrer Buchung entstehenden Schäden, UrStrom und dem AStA zu melden. Im Falle eines Unfalls ist zwingend die Polizei anzurufen.
(3) Sie verpflichten sich, bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsverstoß, Parkverstoß und Fahrerflucht die entstehenden Bußgelder bzw. Geldstrafen zu leisten. Zusätzlich ist eine Bearbeitungsgebühr von 15€ an den AStA zu leisten, wenn Sie den Verstoß bzw. die Straftat gemeldet haben, andernfalls fallen 20€ an.
(4) Sie verpflichten sich, das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, dass keine abfärbenden oder scharfkantigen Gegenstände im Fahrzeug transportiert werden dürfen. Das Ausschalten der Traktionskontrolle, Kavalierstart und übermäßige Beanspruchung des hohen Drehzahlbereichs sind strengstens untersagt und führen bei Missachtung zu einer Strafzahlung von 1500€ und der Nutzungsuntersagung für das Fahrzeug. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so haben Sie unverzüglich die Service-Hotline der UrStrom eG zu kontaktieren. Die Verkehrssicherheit ist während der Mietdauer regelmäßig zu überprüfen.
(5) Ihnen ist es nicht gestattet, am Fahrzeug bauliche oder technische Veränderungen, zusätzliche Installationen und ähnliches vorzunehmen. Ausdrücklich hiervon ausgenommen ist die fachmännische Installation von Kindersitzen.
(6) Sie dürfen das Fahrzeug grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nutzen. Für eine Nutzung außerhalb dieser Grenzen muss der Schutz der Kraftfahrtversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) sowie die Nutzungsbedingung im Einzelnen abgestimmt und schriftlich per E-Mail durch den AStA genehmigt werden. Bei Missachtung behält sich der AStA vor, Strafzahlungen bis zu 500€ einzufordern.
(7) Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Die Nutzung zu folgenden Zwecken ist, wenn nicht gesondert mit uns schriftlich vereinbart, untersagt:
- Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten
- Fahren auf Rennstrecken
- Teilnahme an Geländefahrten
- Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
- Fahrsicherheitstraining
- zur gewerblichen Personenbeförderung
(8) Sie verpflichten sich, das Fahrzeug mit einem zu mindestens 75% vollem Tank dem AStA nach Beendigung der Mietdauer zu übergeben. Die Verwendung der DKV-Tankkarte für Betankungen des Fahrzeugs ist verpflichtend und nur an ausgewiesenen DKV-Tankstellen möglich. Sie sind verpflichtet sich vor dem Tanken zu vergewissern, dass es sich um eine DKV-Tankstelle handelt. Eine Rückerstattung von Tankkosten durch anderweitige Bezahlmethoden ist nicht möglich. Es ist untersagt, die DKV-Tankkarte zum Betanken von anderen Vehikeln zu verwenden. Ein Verlust der DKV-Tankkarte ist sofort zu melden. Die Kosten einer Neubeschaffung sind von der/dem verantwortlichen/m Nutzer:in zu tragen
(9) Sie sind verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern (siehe Informationsblatt im Anhang).
(10) Das Rauchen in den Autos ist ausdrücklich untersagt. Der Transport von Tieren, insbesondere Hunden und Katzen, sind mit Rücksicht auf andere Nutzer:innen nur in dafür vorgesehenen und ordnungsgemäß gesicherten Transportboxen erlaubt.
(11) Das Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, ist aus Gründen der Sicherheit strikt untersagt. Es gilt eine 0-Promille-Grenze.
(12) Der Mieter versichert, das Informationsblatt zu lesen und besonders aufgrund der Größe, das Fahrzeug führen zu können.
(13) Sie können eine Ausstattung mit Sitzbänken und ohne Trenngitter anfordern, was die transportierbare Personenzahl von drei auf neun erhöht. Sie haben keinen Anspruch auf einen Umbau, es sei denn, Sie haben den AStA mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt erfolgreich kontaktiert und der Einbau wurde bestätigt. Es fällt eine Aufwandsentschädigung nach §5 an.
(14) Sie willigen in die elektronische Verarbeitung und Speicherung Ihrer Nutzer- und Nutzungsdaten, auch im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung ein und gestatten uns und der UrStrom eG die Kontaktaufnahme per Telefon, per Brief und per E-Mail.
(15) Sie verpflichten sich, ein Benutzen des Verbandskastens zu melden.
(16) Sie verpflichten sich, nach Beendigung der Kurzzeitmiete, das Fahrzeug wieder auf dem vorgesehenen Stellplatz zu parken.
§5 Tarife und Abrechnung
(1) Wenn Sie sich bei UrStrom eG registrieren, wählen Sie den gewünschten Tarif aus. Ein späterer Tarifwechsel kann immer zum Ende eines Monats erfolgen, wobei der Wechsel zu einem höherwertigen Tarif rückwirkend zum Monatsanfang erfolgen kann, der Wechsel zu einem niederwertigeren Tarif nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Monatsende des Folgemonats. Genaueres entnehmen Sie bitte den AGB‘s von UrStrom.
(2) Die Abrechnung der Nutzungsentgelte und ggfs. sonstiger Gebühren erfolgt monatlich über UrStrom. Die Rechnung erhalten Sie im Regelfall per E-Mail.
(3) Grundsätzlich wird die Zeit von Buchungsbeginn bis Buchungsende berechnet, wobei alle Zeiten minutengenau abgerechnet werden. Das Fahrzeug kann – falls verfügbar – bis zu 15 Minuten vor Buchungsbeginn entliehen werden. In diesem Fall wird dieser Zeitpunkt für die Abrechnung verwendet.
(4) Es gelten die zum Zeitpunkt des Beginns der Kurzzeitmiete jeweils aktuellen Nutzungstarife des AStA:
(5) Wird das Fahrzeug vor dem Buchungsende zurückgegeben (sog. „Frührückgabe”), so werden für die ungenutzte Zeit keine Stundengebühren erhoben.
(6) Der sog. Tagespreis gilt für einen 24-Stunden-Zeitraum. Es wird immer automatisch der für Sie günstigere Preis berechnet.
(7) Das Fahrzeug kann bis 4 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitraums kostenlos storniert bzw. Buchungszeiträume verkürzt werden. Danach fallen für die Stornierung anteilige Zeitgebühren an. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist jederzeit – auch nach Fahrtbeginn – möglich, soweit die Verfügbarkeit des Fahrzeugs gegeben ist.
§6 Außerordentliche Kündigung
(1) Ist Ihr Gültigkeitsnachweis für Ihre Fahrerlaubnis uns gegenüber abgelaufen, so sind Sie solange von der Nutzung von Autos ausgeschlossen (Deaktivierung des Nutzer:innenzugangs), bis Sie uns einen neuen Gültigkeitsnachweis erbringen (Reaktivierung des Nutzer:innenzugangs und aller Funktionen des Nutzer:innenkontos). Erneuern Sie den Gültigkeitsnachweis nicht innerhalb eines vollen Jahres seit der ursprünglichen Ablauffrist, können wir den Nutzungsvertrag außerordentlich kundigen und Ihr Nutzer:innenkonto löschen. Etwaige Ansprüche aus der Löschung Ihres Kund:innenkontos gehen Ihnen daraus nicht hervor, etwaige Nutzungs-Guthaben verfallen.
§7 Einbeziehung der AGB der UrStrom eG
(1) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der UrStrom eG in der gültigen Fassung. Diese sind unter www.urstrom-mobil.de einsehbar und können heruntergeladen und ausgedruckt werden.
(2) Die jeweils gültige Datenschutzerklärung ist auf www.urstrom-mobil.de/datenschutz einsehbar.